Hier erfährst du alles über die Führerscheinklassen, für die wir dich bei uns ausbilden können

Unterwegs auf 2 Rädern
Der Führerschein der Klasse AM kann ab 16 Jahren erworben werden.
Hinweis: Führerscheinklasse AM entspricht den ehemaligen Klassen M und S.
Der Führerschein A1 schließt die Klasse AM mit ein und kann mit einem Alter von 16 Jahren erworben werden.
Klasse A1 und AM sind in der Fahrerlaubnis A2 enthalten.
Erwerbsvorraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren oder der Besitz der Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren.
Das Mindestalter ist 24 Jahre (bei Direkteinstieg Krafträder), 21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge. Bei einem Alter von unter 24 Jahren ist der Führerschein A2 vorausgesetzt.
Klasse A schließt die Klassen A2, A1 und AM mit ein.
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Der Klassiker
Klasse B bezieht sich auf Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von max. 3,5 t und einer Bauweise die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen gedacht ist. Mit der Fahrerlaubnis B dürfen auch Anhänger gezogen werden, die nicht schwerer als 750 kg sind. Es dürfen ebenfalls Anhänger gezogen werden, die ein Gewicht von 750 kg haben, solange die Gesamtmasse von Anhänger und Kraftfahrzeug 3,5 t nicht übersteigt.
Voraussetzung für den Erwerb der Klasse B sind 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).
Klasse L und AM sind eingeschlossen.
Die Fahrerlaubnis B mit Schlüssenzahl 96 bezieht sich auf die Gesamtmasse des Anhängers. Mit Klasse B96 dürfen Anhänger gezogen werden, die schwerer als 750kg sind. Die Gesamtmasse aus Anhänger und Kraftfahrzeug darf 4250 kg nicht überschreiten.
Das Mindestalter ist wie bei Klasse B 18 bzw. 17 Jahre.
Die Führerscheinklasse BE gleicht der Klasse B mit der Besonderheit, dass die maximale Gesamtmasse des Fahrzeuges samt Anhänger größer als 3500 kg sein darf.
Das Mindestalter ist ebenfalls 18 bzw. 17 Jahre.

Die großen Böcke fahren
Mit Führerscheinklasse C dürfen Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 7.500 kg geführt werden. Die Bauart des Fahrzeugs darf einen Transport von mehr als 8 Personen nicht überschreiten. Die zulässige Gesamtmasse für einen Anhänger beträgt 750 kg.
Vorraussetzungen sind ein Mindestalter von 21 Jahren und der Besitz des Führerscheins B.
Klasse C1 (b. 7,5 t zGm) ist bei Erwerb von Fahrerlaubnis C eingeschlossen.
Fahrerlaubnis CE berechtigt den Fahrer Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu führen.
Vorraussetzung ist der Besitz der Führerscheinklasse C.
Die Klassen BE, C1E und T sind in CE eingeschlossen.

Landluft schnuppern
Führerscheinklasse L bezieht sich auf Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis zu 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Flurförderzeuge bis jeweils 25 km/h und mit Anhänger / Schlepper bis 25 km/h.
Klasse L kann mit 16 Jahren erworben werden und ist in Fahrerlaubnis B und T mit eingeschlossen.
Mit Führerscheinklasse T dürfen Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit bis zu 60 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit bis zu 40 km/h sind ebenfalls eingeschlossen.
Klasse T kann mit 16 Jahren erworben werden und ist in Fahrerlaubnis CE mit eingeschlossen.